Dr. Stefan Freytag
Partner | Rechtsanwalt
Dr. Stefan Freytag zählt zu den erfahrensten und renomiertesten Anwälten für Urheber-, Medien- und E-Commerce-Recht in Deutschland. Zu seinen überwiegend langjährigen Mandanten gehören führende deutsche und internationale Unternehmen der Verlags- und Medienbranche und erfolgreiche Investoren in digitale Geschäftsmodelle. Er verfügt über besondere Expertise und ein durch langjährige Erfahrung geprägtes, tiefgreifendes wirtschaftliches Verständnis der Verlagsbranche und im Bereich E-Commerce und digitale Medien. Neben der Beratung von Publikums- und Fachverlagen in allen medienrechtlichen Fragen ihrer Print- und Onlineaktivitäten hat er sich auf Geschäftsmodelle im Internet spezialisiert und begleitet dort neben der Umsetzung von neuen Geschäftsmodellen, z.B. zu Fragen des E-Commerce und Datenschutzrecht, Kooperations- und Lizenzmodellen, Software- und Datenbankrecht, auch die medien- und IP-rechtliche Seite von Exits, Übernahmen und anderen Transaktionen. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Konfliktlösung und in der Prozessvertretung seiner Mandanten. In Anwalts- und Kanzlei-Rankings wird er seit vielen Jahren hervorgehoben und ausgezeichnet und ist Autor zahlreicher urheber- und medienrechtlicher Fachveröffentlichungen mit einem besonderen Schwerpunkt zu Fragen der Haftung im Internet und für User-generated-Content. Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch. Dr. Freytag ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und der Copyright Society of the USA (CSUSA).
Kompetenzen
Verlag & Presse
Urheberrecht / Verwertungsgesellschaften
Datenschutz
Medienrecht
Werbung & Social Media
Wettbewerbsrecht
Presserecht / Äußerungsrecht
Film & TV
Musik
Games
Markenrecht
Vita
- 1991 – 1996 Jurastudium an den Universitäten Passau, München, Toulouse I
- 1997 – 1999 Referendariat in München und Bombay
- 1997 – 1999 Wiss. Mitarbeiter und Stipendiat am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum
- 1998 Promotion (summa cum laude) zum Thema „Haftung im Netz – Verantwortlichkeit für Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen nach § 5 TDG und § 5 MDStV“
- 2000 – 2011 Rechtsanwalt bei Taylor Wessing, seit 2003 als Partner und 2007 als Equity Partner
- seit 2011 Partner bei Straßer Ventroni Freytag
Auszeichnungen
Auswahl
Handelsblatt / Best Lawyers 2020/2021
empfohlen in „Deutschlands beste Anwälte“ für „Intellectual Property Law“, „Media Law“
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2020/2021
“oft empfohlen” (“Medien: Vertrags- und Urheberrecht“ und in „Medien: Transaktionen und Finanzierung”)
Who´s Who Legal 2020
„Global Leader“ in „Data – Information Technology“ und „National Leader” in „Germany – Data 2021“
Wirtschaftswoche 43/2020
„die renommiertesten Anwälte für Urheberrecht/besonders empfohlener Anwalt“
LEGAL 500 2020
Empfehlung auf Rang 2 im Bereich „Entertainment“
Handelsblatt / Best Lawyers 2019/2020
für “Intellectual Property Law”, “Media Law”
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2019/2020
“oft empfohlen” (“Medien: Vertrags- und Urheberrecht“ und in „Medien: Transaktionen und Finanzierung”)
Who´s Who Legal 2019
für “Information Technology” in „Data 2019“ und „Data” in „Germany 2019“
LEGAL 500 2019
Empfehlung auf Rang 2 im Bereich „Entertainment“
Wirtschaftswoche 44/2019
„die renommiertesten Anwälte für Urheberrecht/besonders empfohlener Anwalt“
WHO’S WHO LEGAL Germany (2013)
für „Internet, E-Commerce & Data Protection“ („a respected source of advice for new e-business due to this ‚wealth of expertise'“)
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2012/2013
„häufig empfohlen“ für „Medien“ („einer der wenigen Experten auf seinem Gebiet“, Mandant; „ausgewiesene Expertise im Onlinemediensektor“, Wettbewerber)